KOMPETENTE BERATUNG
FÜR STARKE MITBESTIMMUNG
Sachverständigenberatung
für Betriebsräte
Betriebsräte stehen oft vor komplexen betriebswirtschaftlichen Fragen – von Restrukturierungen bis hin zu Verhandlungen über Sozialpläne.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt ihnen das Recht, sich durch externe Sachverständige beraten zu lassen – die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Externe betriebswirtschaftliche Beratung verschafft Betriebsräten Orientierung, stärkt ihre Position und unterstützt wirksame Mitbestimmung.
Rechtsgrundlagen
im Überblick
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Betriebsräten das Recht, sich durch externe Sachverständige beraten zu lassen.
§ 80 Abs. 3 BetrVG:
Der Betriebsrat darf Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist. Dies umfasst insbesondere betriebswirtschaftliche Expertise.
§ 40 Abs. 1 BetrVG:
Der Arbeitgeber trägt alle durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehört auch externe Beratung, wenn sie erforderlich ist.
§ 111 BetrVG:
Bei geplanten Betriebsänderungen (z. B. Stilllegungen, Verlagerungen, erhebliche Einschränkungen) hat der Betriebsrat Anspruch auf Beratung.
§ 112 BetrVG:
Im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplan können externe Berater hinzugezogen werden – der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.
Wann Beratung
möglich und sinnvoll ist
Bewertung der wirtschaftlichen Lage
des Unternehmens
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es für Betriebsräte entscheidend, die tatsächliche Lage des Unternehmens objektiv einschätzen zu können. Externe betriebswirtschaftliche Expertise hilft dabei, Kennzahlen und Geschäftsberichte richtig zu deuten und Risiken oder Chancen für die Belegschaft frühzeitig zu erkennen.
Analyse geplanter Restrukturierungen oder Personalmaßnahmen
Ob Standortschließung, Verlagerung oder Personalabbau – betriebliche Umstrukturierungen haben weitreichende Folgen für Beschäftigte. Eine unabhängige betriebswirtschaftliche Analyse ermöglicht es dem Betriebsrat, die Hintergründe und Auswirkungen solcher Maßnahmen fundiert zu beurteilen und Alternativen aufzuzeigen.
Unterstützung bei Verhandlungen zu Interessenausgleich oder Sozialplan
In Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kommt es auf Fakten, Zahlen und Argumente an. Mit externer Beratung können Betriebsräte wirtschaftliche Daten aufbereiten, Szenarien durchspielen und so ihre Position stärken – für faire Regelungen im Sinne der Beschäftigten.
Prüfung von Unternehmensplanungen
oder Wirtschaftlichkeitsrechnungen
Geschäftsstrategien, Investitionspläne oder Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind für Betriebsräte oft schwer nachvollziehbar. Externe Experten können komplexe Modelle verständlich aufbereiten, Annahmen kritisch hinterfragen und die Folgen für Beschäftigung und Standorte transparent machen.
Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber
§ 40 Abs. 1 BetrVG:
Der Arbeitgeber trägt alle durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehört auch externe Beratung, wenn sie erforderlich ist.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber:
- Die Beratung muss erforderlich und verhältnismäßig sein.
- Vor der Beauftragung ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig.
- In der Praxis hat die Rechtsprechung (u. a. Bundesarbeitsgericht) die Rechte der Betriebsräte auf externe Beratung mehrfach bestätigt.
Ihr Vorteil als Betriebsrat

Mit betriebswirtschaftlicher Unterstützung können Sie Entscheidungen des Arbeitgebers besser einschätzen, auf Augenhöhe verhandeln und die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten – rechtlich abgesichert und ohne eigenes Kostenrisiko, für starke und effektive Mitbestimmung!
Kontakt
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