VERTRAUENSVOLLE BERATUNG
FÜR ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN

havnkontor berät Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse
als Sachverständiger bei Betriebsänderungen, bei der Einführung von KI-Anwendungen und zu anderen Anlässen

Welche Rechtsgrundlagen
gelten?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Betriebsräten das Recht, sich durch externe Sachverständige beraten zu lassen.

§ 80 Abs. 3 BetrVG:
Der Betriebsrat kann Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist - und zwar nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung betrifft Person, Aufgabe und Kosten.

§ 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG - Erleichterung bei Künstlicher Intelligenz

Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Person und Kosten bleibt gleichwohl notwendig.

§ 111 BetrVG:
In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen (z. B. Stilllegungen, Verlagerungen, erhebliche Einschränkungen) einen Berater hinzuziehen, ohne dass es einer näheren Vereinbarung bedarf.

§ 40 Abs. 1 BetrVG:
Der Arbeitgeber trägt alle durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehört auch externe Beratung, wenn sie erforderlich ist.

Wann ist Beratung möglich und sinnvoll?

Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Geschäftsberichte und Kennzahlen einordnen, bevor die Argumentation des Arbeitgebers
darauf aufbaut. Ergebnis ist z.B. ein Fragenkatalog für die nächste Sitzung des
Wirtschaftsausschusses.

Geplante Restrukturierung oder Personalabbau
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Arbeitgebers nachrechnen: Anlaufkosten,
Produktivitätsannahmen, Logistik, Qualitätskosten. Ergebnis ist eine belastbare
Schwachstellenanalyse — und, wenn tragfähig, ein Alternativkonzept.

Verhandlungen von Interessenausgleich
und Sozialplan
Szenarien durchrechnen, Volumen bewerten, Verhandlungspositionen priorisieren. Ergebnis
ist eine Zahlengrundlage, die in der Einigungsstelle standhält.

Einführung von KI-Anwendungen
Prüfen, welche Beteiligungsrechte greifen, und den Forderungskatalog für die Betriebsvereinbarung formulieren. Ergebnis ist ein verhandlungsfähiger Entwurf.

Wer trägt die Kosten?
 

Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist, dass die
Beratung erforderlich und der Umfang verhältnismäßig ist.

Weg 1 — Sachverständiger nach § 80 Abs. 3
Vor der Beauftragung wird eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Person, Aufgabe und Kosten getroffen. Bei KI-Themen gilt die Erforderlichkeit nach Satz 2 als gegeben.

Weg 2 — Berater nach § 111 Satz 2
Bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern entfällt die nähere Vereinbarung.

Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Eine Ablehnung beendet das Verfahren nicht. In der Regel lässt sich über Aufgabenumfang
und Kostendeckel eine Einigung erreichen; kommt keine zustande, entscheidet die
Einigungsstelle, im Streitfall das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.

Deshalb gilt: früh beschließen, damit der Zeitplan nicht zum Druckmittel wird.

1

Beschluss fassen

Der Betriebsrat beschließt in einer ordentlichen Sitzung die
Hinzuziehung, benennt Person, Aufgabe und geschätzten Umfang.

So läuft die Beauftragung ab

2

Angebot einholen

Wir erstellen ein Angebot mit Leistungsbeschreibung,
Tagessatz und Obergrenze in Tagewerken.

3

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat legt Beschluss und Angebot vor. Die Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 wird geschlossen — bei § 111 Satz 2 kann dieser Schritt entfallen.

Unsere Werte

Unabhängigkeit

Wir sind spezialisierte Berater für Arbeitnehmervertretungen. Mandate der Arbeitgeberseite übernehmen wir nicht - weder parallel noch im Anschluss.

Dieses Prinzip fußt auf einer einfachen Erkenntnis: Nur wer keine Anschlussinteressen auf der Gegenseite hat, kann beispielsweise ein Sanierungs- oder Einführungskonzept ergebnisoffen prüfen und dem Gremium auch dann zur 

Fundierung

Verhandlungsstärke erwächst aus Zahlen und Fakten, nicht aus Haltung. Wir plausibilisieren Wirtschaftslichkeitsrechnungen, Sanierungskonzepte und Standortvergleiche mit dem kritischen Blick externer Experten, legen die Annahmen offen, von denen das Ergebnis tatsächlich abhängt und machen daraus eine belastbare Position.

So versorgen wir Betriebsräte mit Argumenten und Know-How für eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe.

Befähigung

Wir verhandeln nicht anstelle des Gremiums, sondern versetzen es in die Lage, selbst argumentativ fundiert zu verhandeln. Analysen, Argumentationslinien und Strategien entwickeln wir gemeinsam mit dem Gremium und bereiten diese so auf, dass sie vom Gremium gegenüber Arbeitgeber und Belegschaft vertreten werden können - auch dann noch, wenn unser Mandat beendet ist.

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